Kostenübernahme durch private Krankenversicherung und Beihilfestellen

Meine Leistungen sind bei privaten Krankenkassen und Beihilfestellen grundsätzlich erstattungsfähig – im Vergleich zu Leistungen durch Heilpraktiker, deren Gebühren von privaten Krankenversicherungen häufig nicht übernommen werden. 

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Sind Sie privatversichert, erkundigen Sie sich bitte vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung hinsichtlich der Erstattungsmöglichkeiten,  da sich private Versicherungsverträge individuell unterscheiden können.


 Sollten Sie über die Beihilfe versichert sein, übernimmt diese in der Regel auch die Kosten für eine Psychotherapie. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die genauen Kostenübernahmebedingungen zu klären.

Online Psychotherapie: Die meisten privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen auch für online durchgeführte Psychotherapie die vollen Kosten. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich vorab bei Ihrer Versicherung/ Beihilfestelle.

Selbstzahler*innen

Als Selbstzahler*in sind Sie an keine Formalitäten gebunden. Damit einhergehend unterliegt Ihre Psychotherapie absoluter Diskretion- Ihre Krankenkasse wird weder über die Psychotherapie selbst noch über Ihre Diagnosen informiert. Sie entscheiden selbst über die Länge ihrer Behandlung und den zeitlichen Abstand der Sitzungen. Die Kosten richten sich ebenso wie die Kosten für Privatversicherte und Beihilfeempfangende nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). 

Wie setzen sich die Kosten genau zusammen?